Hmmm, was poppt denn da beim Surfen über Fun-Video-Seiten auf? Lebensprognose.com ? „Teste heute Deine Lebenserwartung“? Nich schonnewieder so’n Blödsinn, manchmal wär es besser das Internet bestünde wirklich nur aus pr0n.
Webseite lebenserwartung.com der Xentria AG (15.11.2006)
Hübsche Felder mit so richtig kompletten Daten vom Trottel Websurfer selber auszufüllen. Adresshändler mit ausgeworfenem Netz?
Aber halt, die Masche kommmt uns doch bekannt vor, á la „Gewinne gratis einen einen iPod!“ wahlweise auch „Notebook“ / „Playstation“ / „Flugzeugträger“. Scrollen wir mal am verlockend riesigen Button „Analyse Starten“ vorbei ganz nach unten und was lesen wir dort:
Webseite lebenserwartung.com der Xentria AG (15.11.2006)

Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie die Möglichkeit Lebensprognose Test zu machen. lebensprognose.com wertet ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Lebenserwartung und Lebensprognose zur Verfügung. Unsere Kundeninformationen finden Sie hier. Nach Anmeldung bei lebensprognose.com beauftragen Sie lebensprognose.com für Sie den Test bereitzustellen sowie ein Zertifikat auszustellen. Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro.

Deutsch radebrechen und 59,-€ für einmal verscheißern verlangen? Pech, Jungens von der Xentria AG aus der Schweiz! Sowas ist unter keinen Umständen ein rechtsgültiger Vertrag, die Kosten sind nämlich nicht transparent dargestellt: werden AGB erst durch runterscrollen oder per Popup sichtbare, sind sie so gut wie keine AGB.
Aber Xentria sind ja nicht die ersten mit dieser Masche: probino.de, tricky.at, gratis-proben usw.usf. – die Liste ist ewig lang. Tricky.at (Mobile Premium Credits LTD) hat es schon ins Fernsehen geschafft: Tim Owesen (Mobile Premium Credits LTD) bekam von BIZZ (SAT.1/Pro7-Magazin) deren „Fass ohne Boden“ verliehen. Auf Youtube.com findet man aktuell auch den Beitrag zur Xentria AG – die haben auch ihr BIZZ-„Fass ohne Boden“ erhalten.
Allen Schnellklickern kann ich nur empfehlen bei einer Zahlungsaufforderung von Xentria und Konsorten folgendes umgehend zu tun:

  • die Rechtswirksamkeit dieses „Vertragsabsachlusses“ zu verneinen,
  • den wissentlichen Willen zum Vertrag bestreiten,
  • präventive Kündigung der von $Firma behaupteten Verträge,
  • auf Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses bestehen,
  • Zahlung der geforderten Summe verweigern.

Garnieren kann man das mit dem Hinweis auf die Verbraucherzentralen Hamburg und Berlin. Das Briefchen schickt man dann an die Abzock-Firma, und zwar besser zwei Mal: als Einschreiben mit Rückschein und als Einschreiben per Einwurf. Die Jungs verweigern nämlich gerne mal die Annahme.
Über jede weitere Forderung von irgendwelchen Inkassobüros kann man sich anschließend kegelig lachen. Wenn man nett ist, erklärt man denen vom Inkassobüro in einer kurzen Email den Sachverhalt.
Erst wenn tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt muss man wieder aktiv werden und doch den Gang zum Anwalt antreten. Ist aber in keinem mir bekannten Fall passiert. Die Abzocker hoffen auf die einschüchternde Wirkung spätestens von der Mahnung durchs Inkassobüro und Emails mit Androhungen strafrechtlicher Konsequenzen. Verklagt haben die aber bis heute noch genau niemanden.
Was man aber unbedingt noch tun sollte: Anzeige wegen Betruges bei der Polizei stellen. Wenn das genügend Leute tun, dürfte ein öffentliches Interesse bestehen und der Staatsanwalt interessiert sich für den Fall.
Sehr schöne Anlaufstellen, wenn ihr auf Knallchargen hereingefallen seid, sind:
123recht.net,
dialerschutz.de,
computerbetrug.de.
Und natürlich auch die 16 Verbraucherzentralen der Länder.
Ein Blog habe ich auch noch gefunden, das abzockblog.de

Noch ein Disclaimer, bevor man mir hier ans Bein …: Das da oben ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Bin ja auch kein Anwalt. (swg)

Nachtrag 2.3.07: Inzwischen hat doch mal „eine Firma“ geklagt. Und prompt verloren: In den AGB zu verstecken, dass ein Angebot kostenpflichtig ist, ist für den Kunden überraschend und damit als Klausel Unwirksam, sagt das Landgericht München. Gut so. Nachlesen kann man das bei Heise. Ich vermute mal dreist, dass es die Xentria AG war, die hier verlor – die oben abgebildete Seite sieht aber immer noch so aus.
[via]