Das neue gesetzliche Verbot des Hackings
Praktische Auswirkungen des neuen Strafrechtes, das in wenigen Monaten in Kraft treten wird (Peter Voigt)

Dieser Vortrag fand schon am ersten Tag des 23C3 statt. In Ermangelung von Internet hab ich das dann aber vergessen zu bloggen.

Irgendwie sind Juristen sich in ihrer denkweise sehr ähnlch. Da werden Worte geklaubt und kleine aber intentional belanglose Löcher in Gesetzestexten gesucht. Zugegebener Maßen ist der Text krude formulierter Scheiß. Warum da Scheiß formuliert wurde? Ihr ahnt es schon: da haben sich Juristen um einzelne Worte gestritten. Viele Juristen, in vielen kleinen Gruppen, jede Gruppe um einen kleinen Teilsatz. Wie so ein Text dann aussieht kann man im Paragraph 202c „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität“ nachlesen. Ich glaube, kaum einer der Juristen weiß noch, warum da eigentlich eine Gesetzesinitiative gestartet wurde. Und sowas nervt wahnsinnig, weil man sich sehr schnell in Grabenkämpfen um einzelnen Worte verliert. Das eigentliche Thema wird nicht mehr diskutiert. Nicht schön. Wie man daran Spaß haben kann wird wohl ein Geheimnis der Juristen bleiben. (swg)