Das gibt noch Ärger. Schäublonen mit der Unterschrift „Stasi 2.0“ könnten doch eine Beleidigung darstellen – wenigstens hält die Münchner Staatsanwaltschaft den Sachverhalt „für überprüfenswert. Man lese auch bei Jetzt.de

Schnell noch ’n T-Shirt?

(swg)