Weil ich mich hier fragender Weise äußerte, habe ich mal im Entwurf des Telemediengesetzes (TMG) nachgeschaut. Auf Seite 9 §14 Abs 2 klärt sich, dass ich auch als privater Telemedienanbieter (aka Blogger) zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet bin.

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Ich kann aber nur herausgeben, was ich unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt berechtigt bin zu erheben: in einem Blog quasi nichts. Also kein Postident für Kommentatoren. Steht auch eindeutig in §14 Abs 1 und §15 drin – bitte mal selber nachgucke, dass muss ich hier nicht breit zitieren.
Irgendwie finde ich die Meldungen zum TMG sowohl bei heise als auch bei der Tagesschau, na sagen wir mal „unscharf formuiliert“.
Der einzige Punkt, den ich jetzt noch am Entwurf kritisieren kann, ist der Wegfall der richterlichen Anordnung: Es dürfen künftig eine ganze Reihe Behörden die Daten einfach abfordern. Bleibt zu hoffen, dass auch jede öffentlich Stelle weiß, was man eigentlich so in Blogs – und auch bei anderen Webdingens – mitloggt. Wenn man die Jungs erstmal an der Backe hat… Spaß vorbei. (swg)